Regeln
Nutzungsbedingungen für den Stocherkahn Nr.103 des Dorfrats WHO/ Hibuka
Farbe: Grün
Die Miethöhe für Bewohner des WHO (Fichtenweg, außer Fichtenweg 6) und Bewohner der Studentenwohnheime in der ehemaligen Hindenburgkaserne beträgt 15 Euro, für alle Anderen 25 Euro.
Die Zahlung der Miete zuzüglich einer Kaution von 50 Euro (bzw. 70 Euro) ist spätestens bei Schlüsselübergabe zu leisten.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietvertrag zum Stocherkahn mitzubringen.
Die reguläre Mietdauer beträgt 3 Stunden, falls mit dem Vermieter nicht anders vereinbart.
Die Ausleihzeiten sind: 9.00-13.00Uhr, 13.00-16.00Uhr, 16.00-19.00Uhr, 19.00-23.00Uhr.
Schlüsselrückgabe erfolgt am selben Tag, falls nicht anders vereinbart.
Eine Verspätete Rückgabe des Kahns (mehr als 15 min.) kann eine Schadensersatzpflicht von bis zu 25 Euro zur Folge haben!
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Regelung und Beschränkung des Gemeingebrauches an oberirdischen Gewässern und der Verordnungen der Stadt Tübingen und des Landes Baden-Württemberg, die im Anhang aufgeführt sind. Der Mieter erkennt an, dass den Weisungen eines Vertreters des Stocherkahn-AK, der Polizei oder eines Vertreters des Ordnungsamtes der Stadt Tübingen uneingeschränkt und unverzüglich Folge geleistet werden muss. Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter, insbesondere die folgenden Nutzungsbedingungen einzuhalten:
- Durch die Benutzung des Stocherkahns, insbesondere durch den Auf- und Abbau der Sitzbretter und Rückenlehnen, darf nicht mehr als nach den Umständen unvermeidlicher Lärm verursacht werden. Die Sitzbretter, Stangen und alle anderen losen Zubehörteile (Seile, Schöpfgefäße etc.) sind nach Benutzung des Kahns unverzüglich abzubauen und zu sichern.
- Der Kahn muss bis spätestens 23.00 Uhr MEZ am Kai der Liegestelle Casino Wöhrdstrasse befestigt, die Sitzbretter abgebaut und gesichert sein. Zu dieser Zeit befindet sich auch niemand mehr auf dem Kahn.
- Stocherkahn und Zubehör müssen nach der Benutzung am Liegeplatz in der Wöhrdstrasse angeschlossen werden.
- In der Zeit von 23.00 Uhr bis 8.00 Uhr MEZ, sowie bei Nebel und Hochwasser und in der Gefahrenzone 100 Meter vor der Stauanlage (Beschilderung beachten!) ist der Betrieb untersagt!
- Durch den Stocherkahnbetrieb entstandener Abfall muss eingesammelt und entsorgt werden, aber nicht in den Abfallbehältern neben der Anlegestelle.
- Der Stocherkahn darf keinen Dritten überlassen werden.
- Auch auf dem Neckar gilt Rechtsverkehr, d.h. es ist rechts zu fahren und nach rechts auszuweichen, es ist links zu überholen.
- Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die dem Nutzungsberechtigten oder Dritten durch die Benutzung des Kahns entstehen, es sei denn, diese werden grob fahrlässig durch den Vermieter verursacht.
- Vor Fahrtantritt und nach Fahrtende sind Kahn und Zubehör auf Vollständigkeit (2 Stocherstangen, 8 Sitzbretter & 16 Rückenlehnen mit Ständer(Metall), 2 Stahlseile, 3 Schlösser, Anker mit Seil, Bürsten, Schöpfgefäße, Grill) und Unversehrtheit (Kahn und Zubehör) zu prüfen. Schäden oder Fehlbestände müssen auf dem Blatt "Übergabeprotokoll" notiert werden. Dieses wird mit dem Schlüssel abgegeben. Entdeckt ein Mieter bei Fahrtantritt evtl. Schäden oder Fehlbestände nicht, kann er für diese vom Vermieter haftbar gemacht werden. Deshalb sind etwaige Schäden oder Fehlbestände vor Fahrtantritt dem Vermieter auf dem Anrufbeantworter unter 07071-65978 zu melden!
- Sollte der Kahn oder sein Zubehör vor oder nach dem Gebrauch schwere Mängel aufweisen, so darf der Kahn nicht in Betrieb genommen werden. Dies und alle während dem Betrieb entstandenen Schäden an Kahn und Zubehör sind dem Vermieter unaufgefordert spätestens bei der Schlüsselrückgabe zu melden!
- Bei nach Reservierung nicht angetretener Nutzung, witterungsbedingter Ausfall natürlich ausgenommen, kann, falls nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird, ein Teil der schon geleisteten Kaution (10 Euro, bei großer Nachfrage bis zu 20 Euro) einbehalten werden. Die Kaution wird nach Überprüfung des Zustands des Stocherkahns durch den Vermieter zeitnah zurückerstattet.
- Witterungsbedingter Ausfall ist vor Fahrtantritt dem Vermieter auf dem Anrufbeantworter unter 07071-65978 zu melden!
- Das Grillen auf nicht vom Stocherkahn-AK eigens dafür zur Verfügung gestellten Geräten ist untersagt. Zuwiderhandlung kann den Einbehalt von einem Anteil der Kaution in Höhe von 25Euro zur Folge haben.
- Der Vermieter kann die Kaution behalten, wenn der Mieter Schlüssel und/oder Grill nicht unverzüglich nach Benutzung des Kahns (d.h., spätestens zum nächsten Ausleihtermin) zurückgibt.
- Ein Grill für den Kahn kann ohne Aufpreis gemietet werden, die Kaution erhöht sich auf 70 Euro.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von Ansprüchen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Stocherkahns entstehen, freizustellen.